Anlage 9 BBhV
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1247 - 1254; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorbemerkungen: Wenn im Leistungsverzeichnis ein Richtwert angegeben ist, ist die jeweilige Therapiemaßnahme einschließlich ihrer Vor- und Nachbereitung sowie ihrer Dokumentation innerhalb des durch den Richtwert angegebenen Zeitrahmens durchzuführen. Der Richtwert darf nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden.
Einige Therapiemaßnahmen sehen nach deren Durchführung eine Nachruhe vor. Der Zeitrahmen für die Nachruhe beträgt 20 bis 25 Minuten.Nr.Leistungbeihilfefähiger Höchstbetrag in EuroBereich Inhalation1Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung 12,10 4,80 7,50Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen Zusätze sind daneben gesondert beihilfefähig.2Radon-Inhalation 14,90 18,20Bereich Krankengymnastik, Bewegungsübungen3Physiotherapeutische Befundung und Berichte 16,50 66,10 35,80 26,804Krankengymnastik (KG), auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie, einschließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert: 15 bis 25 Minuten29,005Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (KG-ZNS nach Bobath, Vojta, Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF)) bei zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, als Einzelbehandlung, Richtwert: 25 bis 35 Minuten46,006Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (KG-ZNS-Kinder nach Bobath, Vojta) bei zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Einzelbehandlung, Richtwert: 30 bis 45 Minuten57,407Krankengymnastik (KG) in einer Gruppe (2 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer, Richtwert: 20 bis 30 Minuten13,008Krankengymnastik bei zerebralen Dysfunktionen in einer Gruppe (2 bis 4 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer, Richtwert: 20 bis 30 Minuten16,209Krankengymnastik (Atemtherapie) insbesondere bei Mukoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung, Richtwert: 60 Minuten86,8010Krankengymnastik im Bewegungsbad Richtwert: 20 bis 30 Minuten33,10 Richtwert: 20 bis 30 Minuten23,60 Richtwert: 20 bis 30 Minuten15,6011Manuelle Therapie, Richtwert: 15 bis 25 Minuten34,8012Chirogymnastik (funktionelle Wirbelsäulengymnastik) als Einzelbehandlung, Richtwert: 15 bis 20 Minuten20,0013Bewegungsübungen Richtwert: 10 bis 20 Minuten13,40 Richtwert: 10 bis 20 Minuten8,3014Bewegungsübungen im Bewegungsbad Richtwert: 20 bis 30 Minuten32,10 Richtwert: 20 bis 30 Minuten23,50 Richtwert: 20 bis 30 Minuten15,9015Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP), Richtwert: 120 Minuten je Behandlungstag115,3016Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) einschließlich Medizinischen Aufbautrainings (MAT) und Medizinischer Trainingstherapie (MTT), je Sitzung für eine parallele Einzelbehandlung (bis zu 3 Personen), Richtwert: 60 Minuten, begrenzt auf maximal 25 Behandlungen je Kalenderhalbjahr54,5017Traktionsbehandlung mit Gerät (beispielsweise Schrägbrett, Extensionstisch, Perlʼsches Gerät, Schlingentisch) als Einzelbehandlung, Richtwert: 10 bis 20 Minuten8,80Bereich Massagen18Massage eines einzelnen Körperteils oder mehrerer Körperteile Richtwert: 15 bis 20 Minuten21,10 Richtwert: 20 bis 30 Minuten25,4019Manuelle Lymphdrainage (MLD) Richtwert: 30 Minuten35,10 Richtwert: 45 Minuten52,70 Richtwert: 60 Minuten70,20 22,4020Unterwasserdruckstrahlmassage einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert: 15 bis 20 Minuten33,00Bereich Palliativversorgung21Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung, Richtwert: 60 Minuten66,00Bereich Packungen, Hydrotherapie, Bäder22Heiße Rolle einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert: 10 bis 15 Minuten13,6023Warmpackung eines einzelnen Körperteils oder mehrerer Körperteile einschließlich der erforderlichen Nachruhe 15,80 36,20 47,8024Schwitzpackung (beispielsweise spanischer Mantel, Salzhemd, Dreiviertel-Packung nach Kneipp) einschließlich der erforderlichen Nachruhe19,7025Kaltpackung (Teilpackung) 10,20 20,3026Heublumensack, Peloidkompresse12,1027Sonstige Packungen (beispielsweise Wickel, Auflagen, Kompressen), auch mit Zusatz6,1028Trockenpackung4,1029Guss 4,10 6,10 5,4030An- oder absteigendes Bad einschließlich der erforderlichen Nachruhe 16,20 26,4031Wechselbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe 12,10 17,6032Bürstenmassagebad einschließlich der erforderlichen Nachruhe25,1033Naturmoorbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe 43,30 54,1034Sandbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe 37,90 43,3035Balneo-Phototherapie (Sole-Photo-Therapie) und Licht-Öl-Bad einschließlich Nachfetten und der erforderlichen Nachruhe43,3036Medizinische Bäder mit Zusatz 8,80 17,60 24,40 4,1037Gashaltige Bäder 27,10 29,70 27,70 24,40 4,1038Aufwendungen für andere als die in diesem Abschnitt bezeichneten Bäder sind nicht beihilfefähig. Bei Hand- oder Fußbad, Teil- oder Vollbad mit ortsgebundenen natürlichen Heilwässern erhöhen sich die jeweils angegebenen beihilfefähigen Höchstbeträge nach Nummer 36 Buchstabe a bis c und nach Nummer 37 Buchstabe b um 4,10 Euro. Weitere Zusätze hierzu sind nach Maßgabe der Nummer 36 Buchstabe d beihilfefähig.Bereich Kälte- und Wärmebehandlung39Kältetherapie eines einzelnen Körperteils oder mehrerer Körperteile mit lokaler Applikation intensiver Kälte in Form von Eiskompressen, tiefgekühlten Eis- oder Gelbeuteln, direkter Abreibung, Kaltgas oder Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder Armbadewannen, Richtwert: 5 bis 10 Minuten12,9040Wärmetherapie eines einzelnen Körperteils oder mehrerer Körperteile mittels Heißluft, Richtwert: 10 bis 20 Minuten7,5041Ultraschall-Wärmetherapie, Richtwert: 10 bis 20 Minuten14,30Bereich Elektrotherapie42Elektrotherapie eines einzelnen Körperteils oder mehrerer Körperteile mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen, Richtwert: 10 bis 20 Minuten8,3043Elektrostimulation bei Lähmungen, Richtwert: je Muskelnerveinheit 5 bis 10 Minuten18,3044Iontophorese8,2045Hydroelektrisches Teilbad (Zwei- oder Vierzellenbad), Richtwert: 10 bis 20 Minuten14,9046Hydroelektrisches Vollbad (beispielsweise Stangerbad), auch mit Zusatz, einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert: 10 bis 20 Minuten29,00Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie47Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Erstdiagnostik zur Erstellung eines Behandlungsplans, einmal je Behandlungsfall; bei Wechsel der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers innerhalb des Behandlungsfalls sind die Aufwendungen für eine erneute Erstdiagnostik beihilfefähig. Je Kalenderjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei Einheiten Diagnostik (entweder eine Einheit Erstdiagnostik und eine Einheit Bedarfsdiagnostik oder zwei Einheiten Bedarfsdiagnostik) innerhalb eines Behandlungsfalls beihilfefähig, Richtwert: 60 Minuten117,3048Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Bedarfsdiagnostik; je Kalenderjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei Einheiten Diagnostik (entweder eine Einheit Erstdiagnostik und eine Einheit Bedarfsdiagnostik oder zwei Einheiten Bedarfsdiagnostik) innerhalb eines Behandlungsfalls beihilfefähig, Richtwert: 30 Minuten58,7049Bericht an die verordnende Person6,6050Bericht auf besondere Anforderung der verordnenden Person117,3051Einzelbehandlung bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen 52,20 71,70 91,3052Gruppenbehandlung bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer Richtwert: 45 Minuten64,50 Richtwert: 45 Minuten34,60 Richtwert: 90 Minuten117,30 Richtwert: 90 Minuten58,70Bereich Ergotherapie53Funktionsanalyse und Erstgespräch einschließlich Beratung und Behandlungsplanung, einmal je Behandlungsfall47,7054Einzelbehandlung Richtwert: 45 Minuten57,00 Richtwert: 60 Minuten76,00 Richtwert: 75 Minuten94,9055Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall Richtwert: 120 Minuten151,90 Richtwert: 120 Minuten182,60 Richtwert: 120 Minuten152,4056Parallelbehandlung (bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden Personen) Richtwert: 45 Minuten45,60 Richtwert: 60 Minuten60,80 Richtwert: 75 Minuten76,0057Gruppenbehandlung (3 bis 6 Personen) Richtwert: 45 Minuten20,00 Richtwert: 60 Minuten26,60 Richtwert: 105 Minuten46,5058Hirnleistungstraining/Neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung, Richtwert: 45 Minuten57,0059Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung bei der Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall, Richtwert: 120 Minuten152,4060Hirnleistungstraining als Parallelbehandlung bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden Personen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer, Richtwert: 45 Minuten45,6061Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung, je Teilnehmerin oder Teilnehmer, Richtwert: 60 Minuten26,60Bereich Podologie62Podologische Behandlung (klein), Richtwert: 35 Minuten36,1063Podologische Behandlung (groß), Richtwert: 50 Minuten52,0064Podologische Befundung, je Behandlung3,6065Erst- und Eingangsbefundung Richtwert: 20 Minuten28,70 Richtwert: 45 Minuten57,60 Richtwert: 20 Minuten23,2066Therapiebericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person17,4067Anpassung einer einteiligen unilateralen oder bilateralen Nagelkorrekturspange, beispielsweise nach Ross Fraser101,7068Fertigung einer einteiligen unilateralen oder bilateralen Nagelkorrekturspange, beispielsweise nach Ross Fraser55,7069Nachregulierung der einteiligen unilateralen oder bilateralen Nagelkorrekturspange, beispielsweise nach Ross Fraser51,0070Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange99,9071Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange55,2072Indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit17,7073Behandlungsabschluss, ggf. einschließlich der Entfernung der Nagelkorrekturspange26,6073.1Nagelspangenbehandlung, zweimal je Behandlungstag Aufwendungen für Leistungen der Nummern 67 bis 71 sind daneben nicht beihilfefähig.57,2073.2Aufschlag für besonderen Aufwand bei der Behandlung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder von Personen mit Unguis incarnatus in den Stadien 2 bis 3 (Diagnosegruppe UI2), zweimal je Behandlungstag Aufwendungen für Leistungen der Nummern 67 bis 71 sind daneben nicht beihilfefähig.17,40Bereich Ernährungstherapie74Ernährungstherapeutische Anamnese, einmal je Behandlungsfall, Richtwert: 30 Minuten40,9075Ernährungstherapeutische Anamnese, einmal je Behandlungsfall, Richtwert: 60 Minuten81,7076Berechnung und Auswertung von Ernährungsprotokollen und Entwicklung entsprechender individueller Empfehlungen, Richtwert: 60 Minuten66,9077Notwendige Abstimmung der Therapie mit einer dritten Partei66,9078Ernährungstherapeutische Intervention als Einzelbehandlung, Richtwert: 30 Minuten40,9079Ernährungstherapeutische Intervention als Einzelbehandlung, Richtwert: 60 Minuten81,7080Ernährungstherapeutische Intervention im häuslichen oder sozialen Umfeld als Einzelbehandlung, Richtwert: 60 Minuten81,7081Ernährungstherapeutische Intervention als Gruppenbehandlung, Richtwert: 30 Minuten28,6082Ernährungstherapeutische Intervention als Gruppenbehandlung, Richtwert: 60 Minuten57,20Bereich Sonstiges83Ärztlich verordneter Hausbesuch einschließlich der Fahrtkosten, pauschal Werden auf demselben Weg mehrere Patientinnen oder Patienten besucht, sind die Aufwendungen nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig.27,6084Besuch einer Patientin oder eines Patienten oder mehrerer Patientinnen oder Patienten in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft, einschließlich der Fahrtkosten, je Patientin oder Patient pauschal18,0085Hausbesuch bei der Beratung im häuslichen und sozialen Umfeld (Mehraufwand) Der Hausbesuch ist nur beihilfefähig, wenn Leistungen nach Nummer 55 Buchstabe a bis c, Nummer 59 oder Nummer 80 ohne ärztlich verordneten Hausbesuch erbracht wurden. Aufwendungen für Leistungen der Nummern 83 und 84 sind daneben nicht beihilfefähig.27,6086Übermittlungsgebühr für Mitteilung oder Bericht an die verordnende Person1,4087Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung98,60
als Einzelinhalation
als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmerin oder Teilnehmer
als Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, je Teilnehmerin oder Teilnehmer
im Stollen
mittels Hauben
physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans, einmal je Behandlungsfall
physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person
physiotherapeutische Diagnostik (PD), einmal je Blankoverordnung
Bedarfsdiagnostik (BD), einmal je Blankoverordnung
als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
in einer Gruppe (2 bis 3 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer, einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
in einer Gruppe (4 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer, einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
als Einzelbehandlung,
in einer Gruppe (2 bis 5 Personen),
als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
in einer Gruppe (2 bis 3 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer, einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
in einer Gruppe (4 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer, einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
Klassische Massagetherapie (KMT), Segment-, Periost-, Reflexzonen-, Bürsten- und Colonmassage,
Bindegewebsmassage (BGM),
Teilbehandlung,
Großbehandlung,
Ganzbehandlung,
Kompressionsbandagierung einer Extremität; Aufwendungen für das notwendige Polster- und Bindenmaterial (beispielsweise Mullbinden, Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) sind daneben beihilfefähig
bei Anwendung wiederverwendbarer Packungsmaterialien (beispielsweise Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid, als Teilpackung
bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid, als Großpackung
Anwendung von Lehm, Quark oder Ähnlichem
Anwendung einmal verwendbarer Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid
Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss
Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss
Abklatschung, Abreibung, Abwaschung
an- oder absteigendes Teilbad (beispielsweise nach Hauffe)
an- oder absteigendes Vollbad (Überwärmungsbad)
Teilbad
Vollbad
Teilbad
Vollbad
Teilbad
Vollbad
Hand- oder Fußbad
Teilbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Vollbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe
bei mehreren Zusätzen je weiterer Zusatz
gashaltiges Bad (beispielsweise Kohlensäurebad, Sauerstoffbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe
gashaltiges Bad mit Zusatz einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Radon-Bad einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Radon-Zusatz, je 500 000 Millistat
Richtwert: 30 Minuten
Richtwert: 45 Minuten
Richtwert: 60 Minuten
Gruppe (2 Personen),
Gruppe (3 bis 5 Personen),
Gruppe (2 Personen),
Gruppe (3 bis 5 Personen),
bei motorisch-funktionellen Störungen,
bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen,
bei psychisch-funktionellen Störungen,
bei motorisch-funktionellen Störungen,
bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen,
bei psychisch-funktionellen Störungen,
bei motorisch-funktionellen Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,
bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,
bei psychisch-funktionellen Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,
bei motorisch-funktionellen Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,
bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,
bei psychisch-funktionellen Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,
Erstbefundung (klein),
Erstbefundung (groß), einmal je Kalenderjahr,
Eingangsbefundung, einmal je Leistungserbringer,